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Regionalstudien China

Master of Arts (M.A.)

Studiengangsbild
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn Wintersemester , Sommersemester
Unterrichtssprachen Deutsch , Englisch , Studiensprache
Credit Points / Leistungspunkte

Pflichtfach: 54 LP + Wahlpflichtfach: 36 LP + Masterarbeit: 30 LP = 120 LP

Fachbeschreibung

Die in Köln betriebenen China-Studien sind auf Strukturen von Staat, Wirtschaft und Recht, Kultur und Gesellschaft im modernen China ausgerichtet.

Innerhalb dieses Rahmens umfassen die gegenwärtigen speziellen Forschungen:

  • Politische Geschichte und politisches System des modernen China
  • Medienentwicklung und sozio-ökonomische Aspekte der chinesischen Reformpolitik
  • Bevölkerungspolitik und sozio-ökonomische Entwicklungen im China des 20. Jahrhunderts
  • Staats- und Wirtschaftsrecht
  • Verfassungstheorie und Menschenrechte in China
  • Interdependenzen zwischen sozio-kulturellem Wandel und dem Aufbau eines modernen Rechtssystems
  • Fragen der Literatur und Geistesgeschichte Chinas seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts

Fachberatung

Zur Beantwortung fachspezifischer Fragen stehen Ihnen die Fachberater:innen zur Verfügung.

An die fächerübergreifende Studienberatung können Sie sich wenden, wenn Sie sich fachübergreifend beraten lassen wollen, konkrete Fragen z.B. zu Fächerkombinationen, Anerkennungen, Ortswechseln/Quereinstiegen oder zum Studienabschluss haben - oder nicht wissen, an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.

Zentrale Studienberatung

Als allgemeine Beratungsstelle der Universität unterstützen wir Sie neben den Fachstudienberatungen dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen, selbstständig Ihr weiterführendes Studium zu organisieren und auch eventuelle schwierige Situationen im Studienverlauf zu bewältigen.

Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten und Voraussetzungen) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen.