Formale Kriterien/OrganisationAntrag Ethikvotum
Ein möglicher Antrag auf Erstellung eines Ethikvotums generiert häufig im ersten Schritt die folgenden Fragen und Antworten:
Welche formalen Kriterien bestehen?
- Antragsberechtigt sind Forscher:innen, die einen Masterabschluss oder eine höhere akademische Qualifikation erlangt haben und der Philosophischen Fakultät angehören. Anmerkung: Sollte eine Kooperation mit angehörigen Forscher:innen der Philosophischen Fakultät bestehen oder die Fakultätszugehörigkeit absehbar sein, kann die Möglichkeit eines Antrags im Einzelfall auch für externe Forscher:innen geprüft werden.
- Der Antrag muss von der für das fragliche Forschungsvorhaben hauptverantwortlichen Person gestellt werden.
- Die Antragsbearbeitung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Forschungsvorhaben noch nicht begonnen wurde. Anmerkung: Informationen für die Verwendung historischer Daten bzw. die sekundäre Nutzung von Forschungsdaten können hier abgerufen werden.
- Der Antrag lag noch keiner anderen Ethikkommission vor und wurde nach Begutachtung negativ bewertet. Eine entsprechende Erklärung ist den Unterlagen beizulegen. Bei Falschangaben oder vorenthaltenen Unterlagen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die formalen Kriterien sind verankert in der Ordnung der Ethikkommission § 6 Abs. 2 und 3, Anmerkungen sind gekennzeichnet.
Welche Fristen und Zeitläufe sind zu beachten?
- Die Fristen, etwa für die Einreichung eines Ethikvotums bei Förderorganisationen, sind von den Antragsteller:innen zu beachten.
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von dem aktuell vorliegenden Antragsvolumen und der Komplexität der Anträge. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Eingabe der Unterlagen, möglichst drei Monate vor der Einreichung bei eventuellen Förderorganisationen. Der Zeitlauf bezieht sich auf den Zeitpunkt der Einreichung der notwendigen Unterlagen bei der Geschäftsstelle der Ethikkommission bis zur Übermittlung des Ethikvotums.
Was bedeutet "alternatives Verfahren für DFG-Anträge"?
Im Falle von Ethikvoten, die sich auf Anträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beziehen, bietet die Ethikkommission ein alternatives zweistufiges Verfahren an, welches sich für die Antragsteller:innen zeitlich vorteilhaft auswirken kann.
Stufe 1: Es erfolgt zunächst die Einreichung des Ethikantrags und des dazugehörenden finalen DFG-Antrags bei der Ethikkommission sowie die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Dokumente. Die Ethikkommission nimmt auf dieser Basis die Bewertung der ethischen Validität und Beratung vor.
Stufe 2: Im Falle einer Antragsbewilligung durch die DFG sind in der Folge alle noch ausstehenden Dokumente (z.B. die Teilnahmeinformation) bei der Ethikkommission nachzureichen. Es erfolgt eine abschließende ethische Bewertung und Beratung auf Basis aller Unterlagen.
Die Bewertung der ethischen Validität aus Stufe 1 verliert ohne die Nachreichung der Unterlagen aus Stufe 2 ihre Gültigkeit und ist damit formale Voraussetzung.
Wie kann eine Beratung durch das DCH erfolgen?
Eine Beratung durch das Data Center for the Humanities (DCH), etwa zur dauerhaften Sicherung, Verfügbarkeit und Präsentation von Daten, ist aus Sicht der Ethikkommission sinnvoll. Sie finden die Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme über die Internetpräsenz des DCH.
Die häufig im zweiten Schritt aufkommenden Fragen und Antworten zur konkreten Antragstellung werden im Folgenden behandelt:
Wo kann das Antragsformular abgerufen werden?
Welche Anlagen sind aus formalen Kriterien anzufügen?
Folgende Anlagen sind aus formalen Kriterien anzufügen:
- Alle Schritte des Forschungsablaufs in tabellarischer Form
- Angaben zur Rekrutierung der Teilnehmenden
- Erklärung zur Vorlage des Forschungsprojekts bei einer anderen Ethikkommission
- Der zugrundeliegende Forschungsantrag (falls die Studie durch eine Förderorganisation finanziert wird)
An dieser Stelle erfolgt lediglich die Nennung der Anlagen. Im Antragsformular sind zudem Ausführungen hinterlegt.
Die anzufügenden Anlagen zu den ethischen Kriterien werden hier behandelt.
Wie ist der Antrag einzureichen?
Wie wird das Ethikvotum bereitgestellt?
Im Falle der Erstellung eines positiven Ethikvotums wird dieses als signiertes PDF-Dokument in deutscher oder englischer Sprache als E-Mail-Anhang bereitgestellt.
Die Ethikkommission bittet im Nachgang um ein Feedback bezüglich der Ausfüllbarkeit und Passgenauigkeit des Antragsformulars.